Neben dem eigenen Interesse als Gastronom, den Gästen zu zeigen, was angeboten wird, besteht in der Gastronomie eine sogenannte Aushangpflicht. Das bedeutet, es muss nicht nur eine Speisekarte geben, auf der alle Speisen, Getränke und Dienstleistungen aufgeführt sind, sondern auch zumindest ein Auszug des Angebots muss entweder außerhalb der Räumlichkeiten oder direkt am Eingang gut sichtbar aufgehängt sein.
Darüber hinaus muss ein Gesamtverzeichnis der angebotenen Speisen und Getränke mit Preisen für die Gäste ausgelegt oder diesen vor der Bestellung ausgehändigt werden. Hierbei handelt es sich um die klassische Speisekarte.
Wenn es keinen Gastraum gibt, müssen die angebotenen Speisen und Getränke samt Preisen gut sichtbar auf großen Schildern oder Aushängen angebracht werden, zum Beispiel bei einem Foodtruck oder einem Imbisswagen.
In einer Speisekarte müssen bestimmte Zusatzstoffe und Allergene bei allen Speisen und Getränken gekennzeichnet werden. Die EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt dies verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten seit dem 13. Dezember 2014.
Die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) gilt seit 2021 und ersetzt die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV). Sie fasst nationale Regelungen zusammen, die über die europäische Verordnung (EU) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe hinausgehen.
Die wichtigsten Zusatzstoffe, die in einer Speisekarte genannt werden müssen, sind unter anderem:
Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen von Zusatzstoffen können direkt bei der jeweiligen Speise oder dem Getränk in der Speisekarte genannt werden oder als Fußnoten, wenn direkt beim entsprechenden Artikel in der Speisekarte mit einer Zahl oder einem sonstigen Zeichen auf die Fußnote gut ersichtlich hingewiesen wird.
Es ist ratsam, Allergene ähnlich wie Zusatzstoffe direkt in die Speisekarte zu integrieren, entweder direkt bei der jeweiligen Speise oder dem Getränk oder als Fußnoten. Dies ermöglicht es den Gästen, jederzeit den Überblick über alle relevanten Informationen zu behalten.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung dieser Kennzeichnungspflichten Strafen drohen. Dennoch sollte einem Gastronomen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste am Herzen liegen. Da Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten zunehmen, ist es ratsam, bei der Kennzeichnung aller Getränke und Speisen äußerst sorgfältig vorzugehen.